Jeder Betrieb ist nach §5ArbSchG dazu verpflichtet, die psychischen Belastungsfaktoren am Arbeitsplatz regelmäßig zu erheben und zu beheben. Die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen (GB-Psych) ist die wesentliche Grundlage für unsere Beratung. Dabei machen wir uns auf unterschiedlichen Wegen ein Bild von den Belastungen der Pflegekräfte in Ihrem Unternehmen.