In dieser Phase steht die Planung des gesamten Projektes im Fokus. Auf Grundlage der vorherigen durchgeführten Analysen sowie Gesprächen mit der Leitungsebene im Steuerungsgremium, werden entsprechende Maßnahmen abgeleitet. Auch die Bestimmung eines oder mehrer Projektziele, stehen hier im Fokus - die Ziele können ganz unterschiedlich ausgeprägt sein und richten sich jeweils individuell an die Erwartungen und Vorstellung der Pflegeeinrichtung.
Am Ende dieser Phase wird ein konkreter Maßnahmenplan erstellt und erste Fortbildungen terminiert. Auch die Klärung organisatorischer Rahmenbedingungen sowie Verantwortlichkeiten, finden in dieser Phase statt.
Gemäß des § 20b SGB V fördern die gesetzlichen Krankenkassen Leistungen zur betrieblichen Gesundheitsförderung. Das Pflegepersonal-Stärkungsgesetz (PpSG) von Anfang 2019 bekräftigt noch einmal den Auftrag der Krankenkassen, die betriebliche Gesundheitsförderung in Krankenhäusern, (teil-) stationären Pflegeeinrichtungen und ambulanten Pflegediensten zu stärken. Wir unterstützen Sie im gesamten Prozess und beraten Sie zu Möglichkeiten der Finanzierung Ihrer Förderungsmaßnahmen.